Auf den Kanaren werden Renovierungen mit IGIC (Allgemeine Indirekte Steuer der Kanaren) besteuert, nicht mit Mehrwertsteuer. Der allgemeine Satz beträgt 7 %, doch qualifizierende Renovierungsarbeiten an der Hauptwohnung können von einem ermäßigten Satz von 0 % oder 3 % profitieren, was eine erhebliche Ersparnis bedeuten kann. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für den ermäßigten Satz
- Die Wohnung muss die Hauptwohnung des Kunden sein und die Programmbedingungen erfüllen.
- Der Kunde muss eine Privatperson oder Eigentümergemeinschaft sein, die die Immobilie als Wohnraum nutzt.
- Die Kosten der vom Unternehmen gelieferten Materialien müssen innerhalb der festgelegten Grenzen bleiben, damit die Arbeiten als Renovierung und nicht als Warenlieferung gelten.
Beispiel
Bei einer Renovierung einer qualifizierenden Hauptwohnung über 20.000 EUR kann der ermäßigte IGIC-Satz auf die arbeitsintensiven Leistungen angewendet werden, während allgemeine Warenkäufe mit dem Standardsatz von 7 % besteuert werden. Wir bestätigen die genaue Behandlung für Ihr Projekt.
Bei Ecoinnova prüfen wir Ihren Fall und weisen den korrekten IGIC im Angebot aus. Sie können sich auch unseren Service der energetischen Sanierung und die zugehörigen Förderungen ansehen.





