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Förderungen und Behördengänge

IGIC auf Renovierungen: Wann gilt der ermäßigte Satz?

IGIC auf Renovierungen: Wann gilt der ermäßigte Satz?

Auf den Kanaren werden Renovierungen mit IGIC (Allgemeine Indirekte Steuer der Kanaren) besteuert, nicht mit Mehrwertsteuer. Der allgemeine Satz beträgt 7 %, doch qualifizierende Renovierungsarbeiten an der Hauptwohnung können von einem ermäßigten Satz von 0 % oder 3 % profitieren, was eine erhebliche Ersparnis bedeuten kann. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für den ermäßigten Satz

  • Die Wohnung muss die Hauptwohnung des Kunden sein und die Programmbedingungen erfüllen.
  • Der Kunde muss eine Privatperson oder Eigentümergemeinschaft sein, die die Immobilie als Wohnraum nutzt.
  • Die Kosten der vom Unternehmen gelieferten Materialien müssen innerhalb der festgelegten Grenzen bleiben, damit die Arbeiten als Renovierung und nicht als Warenlieferung gelten.

Beispiel

Bei einer Renovierung einer qualifizierenden Hauptwohnung über 20.000 EUR kann der ermäßigte IGIC-Satz auf die arbeitsintensiven Leistungen angewendet werden, während allgemeine Warenkäufe mit dem Standardsatz von 7 % besteuert werden. Wir bestätigen die genaue Behandlung für Ihr Projekt.

Bei Ecoinnova prüfen wir Ihren Fall und weisen den korrekten IGIC im Angebot aus. Sie können sich auch unseren Service der energetischen Sanierung und die zugehörigen Förderungen ansehen.

Ecoinnova-Team
Autor

Ecoinnova-Team

Studio für Komplettrenovierung und Innenarchitektur auf Gran Canaria. 11 Jahre Bauleitung mit einem Ziel: Keine Renovierung soll dem Kunden Sorgen bereiten.

Häufig gestellte Fragen

Förderungen und Behördengänge.

Die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten gestellt werden.

Nein. Der ermäßigte IGIC-Satz gilt für qualifizierende Renovierungsarbeiten an der Hauptwohnung. Gewerberäume werden mit dem allgemeinen Satz von 7 % berechnet.

Das rechnungsstellende Unternehmen wendet den Satz nach den kanarischen Vorschriften an und prüft dabei die Art der Wohnung und die durchgeführten Arbeiten. Er muss im Angebot und auf der Rechnung ausgewiesen sein.

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